Nachlass

Nach einem Todesfall stellen sich für Angehörige oft viele organisatorische und rechtliche Fragen. Hier finden Sie einen ersten Überblick über den Ablauf der Nachlassangelegenheiten und erfahren, welche Schritte in der Regel automatisch erfolgen.

Der Ablauf

Was von selbst geschieht

1

Anzeige beim Standesamt

Der Sterbefall wird beim zuständigen Standesamt angezeigt. In der Regel übernimmt dies das Bestattungsunternehmen, das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung.

2

Das Gericht wird informiert

Nach der Beurkundung des Sterbefalls informiert das Standesamt automatisch das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht.

3

Post vom Nachlassgericht

Anschließend kann sich das Nachlassgericht an die nächsten Angehörigen oder an die Person wenden, die sich um die Angelegenheiten des Verstorbenen kümmert. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung unterschiedlich sein.

Verbindlichkeiten und Fristen

Wenn Fragen offen bleiben

Bei Fragen zu Erbe, Erbausschlagung oder anderen rechtlichen Themen rund um den Nachlass empfehlen wir, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen. Je nach Situation können Fristen zu beachten sein. Eine verbindliche rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder einer Notarin bzw. einem Notar.

Zu Lebzeiten geregelt

Testament und Nachlassgericht

Ein Testament kann bereits zu Lebzeiten beim zuständigen Nachlassgericht beziehungsweise Amtsgericht hinterlegt werden. Im Todesfall hat das Nachlassgericht dadurch direkten Zugriff auf die Verfügung.

Auch notarielle Testamente werden automatisch in einem zentralen Register erfasst. Das Nachlassgericht wird im Sterbefall über die Existenz eines solchen Testaments informiert und kann dieses im Rahmen des Nachlassverfahrens berücksichtigen.

Weiterführende Hilfe

Wo Sie mehr erfahren

Erblotse

Erste allgemeine Informationen rund um Erbrecht und Nachlassabwicklung finden Sie bei Erblotse. Die grundlegenden Informationen stehen kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus können dort kostenpflichtige Beratungen durch Fachanwälte in Anspruch genommen werden.

Columba – Digitaler Nachlass

Im Internet geschlossene Verträge, Abonnements und Nutzerkonten bestehen über den Tod hinaus fort. Über Columba lassen sich vorhandene Online-Verträge ermitteln, kündigen oder übertragen und Nutzerkonten abmelden. Sprechen Sie uns an – wir leiten das für Sie in die Wege.

Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bei individuellen Fragen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Nachlassgericht oder einem Fachanwalt für Erbrecht.